BGH - Urteil vom 08.12.1992
1 StR 594/92
Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GVG Art. 24, 74 Abs. 1 S. 2; StPO §§ 269, 338 Nr. 4 ;
Fundstellen:
MDR 1993, 264
NJW 1993, 1607
NStZ 1993, 197
wistra 1993, 149

Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

BGH, Urteil vom 08.12.1992 - Aktenzeichen 1 StR 594/92

DRsp Nr. 1993/217

Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

»Zur revisionsrechtlichen Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des LG.«

Normenkette:

GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GVG Art. 24, 74 Abs. 1 S. 2; StPO §§ 269, 338 Nr. 4 ;

Das LG hat den Angekl. wegen Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Störung von Fernmeldeanlagen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angekl. hat keinen Erfolg.

I. Der Generalbundesanwalt hat ursprünglich die Ansicht vertreten, wie in der Sache, die der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 6. Februar 1992 - 4 StR 626/91 - entschieden hat (NStZ 1992, 397), habe es an der sachlichen Zuständigkeit des LG gefehlt, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vorliege. So verhält es sich jedoch nicht.