BGH vom 04.07.1990
3 StR 121/89
Normen:
StPO § 338 Nr. 3, § 24 Abs. 2;
Fundstellen:
AnwBl 1990, 626
BGHSt 37, 99
NJW 1990, 3030

Richterablehnung durch Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter Verständigung zwischen Gericht und Mitangeklagten über weiteren Verfahrensgang

BGH, vom 04.07.1990 - Aktenzeichen 3 StR 121/89

DRsp Nr. 1993/2932

Richterablehnung durch Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter Verständigung zwischen Gericht und Mitangeklagten über weiteren Verfahrensgang

»Zur Ablehnung von Richtern durch einen Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter Verständigung zwischen Gericht und Mitangeklagten über den weiteren Verfahrensgang.«

Normenkette:

StPO § 338 Nr. 3, § 24 Abs. 2;

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten dringt mit der Rüge einer Verletzung des § 338 Nr. 3 StPO durch.