Rücknahme der Adhäsionsanträge

 

 

 

An das Amtsgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen fahrlässiger Körperverletzung

Az....

nehme ich die am ... gestellten Adhäsionsanträge zurück und beantrage,

die gerichtlichen Auslagen für das Adhäsionsverfahren und die den Beteiligten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen dem Angeklagten aufzuerlegen.

Begründung:

Zur Zeit der Antragstellung war Stand der ärztlichen Ermittlungen, dass bei dem Verletzten nur die in der Antragsbegründung dargelegten Frakturen als Folge des Unfalls vom ... herrühren. Bei einer am ... durchgeführten Nachuntersuchung ergab sich der Verdacht auf einen darüber hinausreichenden unfallbedingten .... Die Untersuchungen dauern an und müssen fortgesetzt werden. Im zu knappen Zeitraum bis zur Entscheidung im Strafverfahren können die möglichen Folgebeeinträchtigungen durch ein medizinisches Sachverständigengutachten nicht festgestellt werden; nach Auskunft der behandelnden Ärzte wird eine Klärung der Ursache und Dauer der ... mindestens ... in Anspruch nehmen.

Da nach dem außergerichtlichen Schriftverkehr und dem Inhalt der Strafakte sowie dem bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung zu erwarten ist, dass der Angeklagte auch Einwendungen zur Schmerzensgeldhöhe erhebt, nimmt der Antragsteller die Adhäsionsanträge zurück, um seine Ansprüche nach Vorlage des Sachverständigengutachtens vor den Zivilgerichten zu verfolgen.