Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 2017 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte, soweit sie wegen zweier Fälle der schweren Körperverletzung verurteilt worden ist, der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig ist.
2.Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin M. gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen.
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