Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29. September 2016 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Das Landgericht hat im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Hiergegen wendet er sich mit seiner auf eine Verfahrensrüge und die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision. Der Generalbundesanwalt hat beantragt, das Urteil mit Ausnahme der Feststellungen zu den der Maßregelanordnung zugrunde liegenden rechtswidrigen Taten auf die Sachrüge hin aufzuheben. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
I.
Das Landgericht hat folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|