Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. September 2017
1.im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass die Angeklagten des schweren Bandendiebstahls und der Verabredung eines schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen schuldig sind,
2.mit den zugehörigen Feststellungen
a)betreffend den Angeklagten K. im gesamten Strafausspruch,
b)betreffend die Angeklagten J. G. , M. G. und D. in den Einzelstrafaussprüchen zu den Taten 1 und 2 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|