Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 30. Oktober 2019 mit den Feststellungen aufgehoben
a)in den Fällen II. 2 bis 4 der Urteilsgründe,
b)hinsichtlich des Strafausspruchs im Übrigen sowie
c)im Maßregelausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
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