An das Amtsgericht...
... (Anschrift)
Strafsache
gegen...
wegen sexuellen Missbrauchs
Az. ...
Namens und im Auftrag des Herrn A widersetze ich mich dem Antrag auf Akteneinsicht der Geschädigten Z, die diese über ihre Rechtsanwältin R begehrt.
Begründung:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht liegen nicht vor.
Die
Akteneinsicht kann gem. § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO versagt
werden, soweit der Untersuchungszweck gefährdet erscheint. Im vorliegenden Fall
ist eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation gegeben. Durch die
Gewährung von Akteneinsicht wird es der Zeugin ermöglicht, Einblick in ihre
bisherigen Vernehmungsinhalte zu nehmen. Eine sachgerechte Analyse der
Aussagekonstanz wird hierdurch dem Gericht unmöglich gemacht (vgl. OLG Hamburg v.
24.10.2014 - 1 Ws 110/14, NStZ 2015,
Nach Ansicht der Verteidigung ist daher im vorliegenden Fall das gesetzlich dem Gericht eingeräumte Ermessen auf null reduziert und die beantragte Akteneinsicht zu versagen.
Rechtsanwalt
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