Stellungnahme des Nebenklagevertreters (§§ 397 Abs. 1 Satz 4, 33 Abs. 1, 2 StPO) zu einem unbegründeten Ablehnungsantrag des Angeklagten

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

wird beantragt,

den Antrag des Angeklagten als unbegründet zurückzuweisen.

Gründe:

Dem Angeklagten wird ein Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Nebenklägerin der deutschen Sprachen nicht mächtig ist, wurde eine Dolmetscherin hinzugezogen. Während der Einvernahme der Nebenklägerin brach diese aufgrund der Erinnerung an das Tatgeschehen mehrfach in Tränen aus, woraufhin die Dolmetscherin ihr ein Taschentuch reichte, sie im Anschluss an die Vernehmung aus dem Gerichtssaal begleitete, sie dabei umarmte und ihr gegenüber äußerte, dass ihre Zeugenaussage bestimmt zu einer Verurteilung des Angeklagten führen werde.

Die Verteidigerin lehnte daraufhin namens und in Vollmacht ihres Mandanten die Dolmetscherin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Der Antrag ist unbegründet.