Stellungnahme des Nebenklagevertreters (§§ 397 Abs. 1 Satz 4, 33 Abs. 1, 2 StPO) zu einem unzulässigen Ablehnungsantrag des Angeklagten

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

wird beantragt,

den Befangenheitsantrag des Angeklagten als unzulässig zu verwerfen.

Gründe:

Die Ablehnung ist gem. §  26a Abs.  1 Nr. 1 StPO verspätet.

Am 25.03., dem zweiten von insgesamt sechs anberaumten Hauptverhandlungsterminen, äußerte der Schöffe ... gegenüber dem Angeklagten: "Oh, heute mit weißem Hemd und weißer Krawatte erschienen? Die Farbe Weiß steht für Unschuld, aber nach dem, was wir hier letztes Mal vom Zeugen ... gehört haben, glauben Sie doch nicht wirklich, dass Sie unschuldig sind?"

Am 08.04., zu Beginn des dritten Hauptverhandlungstermins, lehnte der Verteidiger namens und in Vollmacht seines Mandanten den Schöffen ... wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Ob die angeführten Gründe zutreffend sind, kann dahinstehen, da der Antrag bereits unzulässig ist.