Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 06.10.2009 -
Das Hauptverfahren wird vor der 13. großen Strafkammer des Landgerichts Köln eröffnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen den Angeschuldigten zur Last.
I.
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