OLG Köln - Beschluss vom 11.12.2009
2 Ws 588/09
Normen:
StPO § 55; StGB § 13; StGB § 258 Abs. 1;

Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung

OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2009 - Aktenzeichen 2 Ws 588/09

DRsp Nr. 2010/10108

Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung

Ein Zeuge, der sich weigert, auszusagen, obwohl die Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts gem. § 55 StPO nicht vorliegen, ist der Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 258 Abs. 1, § 13 StGB) schuldig.

Tenor

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 06.10.2009 - 102 Js 17/09 - zur Hauptverhandlung zugelassen.

Das Hauptverfahren wird vor der 13. großen Strafkammer des Landgerichts Köln eröffnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen den Angeschuldigten zur Last.

Normenkette:

StPO § 55; StGB § 13; StGB § 258 Abs. 1;

Gründe

I.