KG - Beschluss vom 27.09.2004
5 Ws 255/04
Normen:
UWG 6c (a.F.) § 16 ; StGB § 52 § 53 ; GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3 § 74 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2005, 26

Tatbegriff und Handlungseinheit bei progressiver Kundenwerbung; Gerichtliche Zuständigkeit des Landgerichts

KG, Beschluss vom 27.09.2004 - Aktenzeichen 5 Ws 255/04

DRsp Nr. 2005/7465

Tatbegriff und Handlungseinheit bei progressiver Kundenwerbung; Gerichtliche Zuständigkeit des Landgerichts

»1. Durch die Veranstaltung mehrerer Präsentationen, die dem selben System der Kundenwerbung dienen, verwirklicht der Täter den Tatbestand der progressiven Kundenwerbung nur einmal. 2. Die Bedeutung einer Strafsache kann sich jedenfalls dann aus ihrem Umfang und ihrer Schwierigkeit ergeben, wenn die Durchführung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wegen der zu erwartenden Dauer des Verfahrens zu einer so übermäßigen Belastung des Strafrichters führen würde, dass sie der vom Gesetzgeber gewollten Funktion dieses Spruchkörpers widerspricht und in dessen auf die Abarbeitung einer Vielzahl überschaubarer Verfahren angelegten Dezernat zu einem zeitweiligen Stillstand der Rechtspflege führt.«

Normenkette:

UWG 6c (a.F.) § 16 ; StGB § 52 § 53 ;