Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die der Beschwerdeführerin aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung für ihre Tätigkeit im Adhäsionsverfahren wird auf 474,81 € (vierhundertvierundsiebzig 81/100 Euro) festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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