Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt, seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und bestimmt, daß 12 Jahre der verhängten Freiheitsstrafe vor der Maßregel zu vollziehen sind. Die Revision des Angeklagten, die sich mit der Sachrüge ausschließlich gegen den teilweisen Vorwegvollzug der Strafe wendet, hat keinen Erfolg.
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