Unmittelbarkeit der Einwirkung mit dem Werkzeug; Voraussetzungen der gemeinsamen Tatbegehung
BGH, Urteil vom 22.12.2005 - Aktenzeichen 4 StR 347/05
DRsp Nr. 2006/1978
Unmittelbarkeit der Einwirkung mit dem Werkzeug; Voraussetzungen der gemeinsamen Tatbegehung
1. § 224 Abs. 1 Nr. 2StGB setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird; ein Körperverletzungserfolg der erst durch ein nachfolgendes Ereignis und nicht "mittels" der eingesetzten Waffe eintreten soll, genügt daher nicht.2. § 224 Abs. 1 Nr. 4StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Personen bei der Körperverletzung bewusst zusammenwirken. Nicht erforderlich ist die eigenhändige Mitwirkung jedes einzelnen an der Verletzungshandlung. Vielmehr genügt es, dass eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar Tatausführenden aktiv - physisch oder psychisch - unterstützt.