Urlaub; genügende Entschuldigung; Buchung; Ladung; Aufklärungspflicht des Gerichts
OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2005 - Aktenzeichen 2 Ss 210/05
DRsp Nr. 2005/9919
Urlaub; genügende Entschuldigung; Buchung; Ladung; Aufklärungspflicht des Gerichts
»Das Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung ist in der Regel genügend entschuldigt, wenn er aufgrund eines vor Erhalt der Ladung zur Hauptverhandlung gebuchten Urlaubs ausbleibt.«