OLG Karlsruhe - Beschluss vom 14.04.2004
1 Ss 150/03
Normen:
EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1 ; StPO § 313 § 335 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 2004, 538
NJW 2004, 1887
NZV 2004, 540

Verfahrensverzögerung durch Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft ohne sachlichen Grund

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2004 - Aktenzeichen 1 Ss 150/03

DRsp Nr. 2004/14927

Verfahrensverzögerung durch Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft ohne sachlichen Grund

Wird der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt und legt er hiergegen Revision ein, so stellt es eine nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung durch die Strafverfolgungsbehörden dar, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafmaßberufung einlegt, obwohl deren Voraussetzungen ersichtlich nicht vorliegen.

Normenkette:

EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1 ; StPO § 313 § 335 Abs. 3 ;
Fundstellen
DAR 2004, 538
NJW 2004, 1887
NZV 2004, 540