Das Landgericht hat den Angeklagten »wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes im minder schweren Fall« zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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