Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2020 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit der Angeklagte in Fall II. 1. der Urteilsgründe verurteilt worden ist,
b)im Gesamtstrafenausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
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