Das Landgericht hat die Angeklagten wie folgt verurteilt:
Den Angeklagten B. wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren,
den Angeklagten Sch. wegen Vergewaltigung in neun Fällen unter Einbeziehung von Freiheitsstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren,
den Angeklagten St. wegen Vergewaltigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren,
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