I. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Gegen ihn wurde wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren durchgeführt, in dem am 2. April 1979 vor dem Amtsgericht Königstein im Taunus die Hauptverhandlung stattfand. Daran nahm der Beschwerdeführer mit einem Verteidiger teil. Der Richter befragte den Beschwerdeführer zum Sachverhalt und vernahm drei Zeugen. Er schloß die Beweisaufnahme und verkündete unmittelbar im Anschluß daran ein Urteil, ohne dem Beschwerdeführer oder seinem Verteidiger das Wort zu Ausführungen und Anträgen zu erteilen. Der Beschwerdeführer wurde zu einer Geldbuße von 100 DM verurteilt.
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