Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 14. Februar 2013 gegen den Beschluss und den Haftbefehl der X. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 14. Februar 2013 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 25. Februar 2013 durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, den Richter am Oberlandesgericht und die Richterin am Oberlandesgericht nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft sowie des Angeklagten bzw. seines Verteidigers beschlossen:
Der angefochtene Beschluss und der Haftbefehl werden aufgehoben.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO).
I.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|