Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen eines Vergehens des gemeinschaftlich begangenen fortgesetzten Diebstahls" schuldig gesprochen und unter Einbeziehung einer wegen einer anderen Straftat verhängten Strafe zur Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Die Revision hat mit einer Verfahrensbeschwerde Erfolg.
1. Der Verteidiger hatte in der Hauptverhandlung beantragt, den Bruder des Angeklagten und früheren Mitangeklagten R J, gegen den das Verfahren abgetrennt und gemäß §
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