Vernehmung unter optischer und/oder akustischer Abschirmung des verdeckten Ermittlers
BGH, Beschluß vom 19.07.2006 - Aktenzeichen 1 StR 87/06
DRsp Nr. 2006/21219
Vernehmung unter optischer und/oder akustischer Abschirmung des verdeckten Ermittlers
In Fällen, in denen es genügt, Gefährdungen eines verdeckten Ermittlers während dessen Zeugenvernehmung durch optische Ausschließungen des Angeklagten zu verhindern, ist eine solche reduzierte Abschirmung in Betracht zu ziehen.