Autor: Schößling |
Kurzüberblick
Nicht selten sieht sich die Verteidigung in einem Verfahren mit mehreren Tatverdächtigen bzw. Mitbeschuldigen mit der Situation konfrontiert, dass einer seiner Mandanten sich für eine "streitige" Hauptverhandlung entscheidet, während ein anderer vormaliger Mitbeschuldigter sein Heil in einer Verständigung sucht. |
Justizseitig wird in diesem Fall häufig versucht, eine einheitliche Verteidigungslinie dadurch aufzubrechen, dass einem der Beschuldigten ein als besonders lohnenswert erscheinendes Verständigungsangebot unter der Voraussetzung angeboten wird, dass er ein Geständnis mit umfassender Sachverhaltsaufklärung ablegt. Typischerweise wird das Verfahren gegen diesen Mitbeschuldigten dann abgetrennt. |
Sachverhalt
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