Das Verfahren wird zuständigkeitshalber an den 1. Strafsenat abgegeben.
Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem hat es gegen ihn wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen §
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