OLG Braunschweig - Beschluss vom 01.11.2001
1 Ss 65/01
Normen:
StPO § 329 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NStZ 2002, 163

Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten

OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 65/01

DRsp Nr. 2005/14282

Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten

»Die Berufung darf nach § 329 Abs. 1 StPO nicht verworfen werden, wenn der Angeklagte nicht erschienen ist, weil er sich in anderer Sache in Haft befindet.«

Normenkette:

StPO § 329 Abs. 1 ;
Fundstellen
NStZ 2002, 163