Das Amtsgericht hat durch das angefochtene Urteil den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Münster vom 24. August 2004, durch den wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 42 km/h ein Bußgeld von 125,- EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt worden sind, gemäß §
Der mit Schriftsatz des Verteidigers vom 21. März 2005 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist mit Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 6. Juli 2005 als unzulässig und die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde mit Beschluss des Landgerichts Münster vom 16. Dezember 2005 als unbegründet verworfen worden.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|