OLG Brandenburg - Beschluss vom 26.08.2019
(1 B) 53 Ss-OWi 173/19 (263/19)
Normen:
OWiG § 74;
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 21.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 OWi 130/17

Verwerfung des Einspruchs wegen fehlender Entschuldigung des Betroffenen durch ein amtsärztliches Attest

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2019 - Aktenzeichen (1 B) 53 Ss-OWi 173/19 (263/19)

DRsp Nr. 2019/13537

Verwerfung des Einspruchs wegen fehlender Entschuldigung des Betroffenen durch ein amtsärztliches Attest

Hat der Betroffene zur Entschuldigung seiner Abwesenheit in der Hauptverhandlung ein ärztliches Attest vorgelegt, so darf der Einspruch nicht mit der Begründung verworfen werden, die Entschuldigungsgründe seien nicht durch amtsärztliches Attest nachgewiesen worden. Das gilt auch dann, wenn das Gericht dem Betroffenen angesichts zahlreicher Terminaufhebungen wegen Krankheit des Betroffenen den Nachweis durch amtsärztliches Attest aufgegeben hat.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 21. August 2018 mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Neuruppin zurückverwiesen.

Normenkette:

OWiG § 74;

Gründe:

I.