Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2009 -
Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2009 -
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern jeweils die Hälfte ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.
A.
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