Das Amtsgericht Wuppertal hat den Angeklagten wegen Steuerhehlerei zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 DM verurteilt. Auf seine Berufung hat das Landgericht das Urteil aufgehoben und verurteilte ihn wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus einem Urteil des Amtsgerichts Solingen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat mit der Verfahrensrüge Erfolg. Eines Eingehens auf die weiteren Verfahrensrügen sowie auf die gleichfalls erhobene Sachrüge bedarf es nicht.
1.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|