Widerspruch: Umgang mit unwilligen Zeugen

 

 

 

An das Amtsgericht ...- Schöffengericht -

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Az.: ...

stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten folgenden

Antrag:

Ich halte an der Vernehmung

der Frau D, wohnhaft ... (Straße, PLZ, Ort)

als Zeugin zu dem Tatgeschehen vom 04.06. (Ziff. 2 der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ... vom 13.08.) fest.

Sollte die Zeugin weiterhin ihre Aussage verweigern, rege ich die Verhängung

von Ordnungshaft, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird,

an.

Begründung:

Die Zeugin D ist die wesentliche Belastungszeugin für den Tatvorwurf, dass der Angeklagte am 04.06. ihr ca. 2 g Crystal zum Verkauf angeboten habe.

Die Zeugin hat in der Hauptverhandlung jedoch bislang die Aussage verweigert. Hat die Aussage eines in der Hauptverhandlung erscheinenden, aber grundlos die Aussage verweigernden Zeugen für die Überzeugungsbildung des Gerichts erhebliche Bedeutung, muss das Gericht Anstrengungen unternehmen, den Zeugen zu einer Sachaussage zu bringen (BGH, Urt. v. 05.06.1956 - 5 StR 116/56, S. 7, JurionRS 1956, 12525).