Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 9. Februar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)insgesamt, soweit es den Angeklagten S. betrifft;
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafe, soweit es den Angeklagten W. betrifft.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weitergehende Revision des Angeklagten W. wird verworfen.
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