OLG Saarbrücken - Beschluss vom 30.04.2004
1 Ws 72/04
Normen:
StPO § 305 S. 1 ;
Fundstellen:
NStZ 2005, 344

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags auf Aktenbeiziehung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.04.2004 - Aktenzeichen 1 Ws 72/04

DRsp Nr. 2006/10555

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags auf Aktenbeiziehung

Lehnt das Gericht einen Antrag auf Beiziehung einer Akte ab, so ist hiergegen die Beschwerde gem. § 305 S. 1 StPO nicht gegeben, da es sich um eine der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung handelt.

Normenkette:

StPO § 305 S. 1 ;
Fundstellen
NStZ 2005, 344