Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 01.02.2021 wird auf seine Kosten ( §
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 17.12.2021 aufgehoben.
3.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen zurückverwiesen.
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