Zulässigkeit von Zeugenvernehmung und zusätzlicher Inaugenscheinnahme eines Videos über dessen frühere Vernehmung
BGH, Beschluß vom 12.02.2004 - Aktenzeichen 1 StR 566/03
DRsp Nr. 2004/4750
Zulässigkeit von Zeugenvernehmung und zusätzlicher Inaugenscheinnahme eines Videos über dessen frühere Vernehmung
»Der Augenschein durch Vorführen der zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen ist im Zusammenhang mit seiner Vernehmung zulässig (Fortführung von BGHSt 48, 268).«