I. 1. Das Landgericht hat in zwei Verfahren unter anderem Fälle erfolgloser Bemühungen um den Erwerb von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln als vollendetes Handeltreiben abgeurteilt:
a) In dem Verfahren gegen den Angeklagten K. (
aa) Der Angeklagte wurde von einem Freund angerufen, der ihm anbot, 10.000 Ecstasy-Tabletten dreier verschiedener Sorten zum Preis von 9.000 DM zu "besorgen". Der Angeklagte erklärte ihm, er solle die Tabletten "besorgen". Dabei hatte der Angeklagte aber Zweifel, ob sein Freund hierzu in der Lage sein würde. Zu einer Lieferung von Tabletten kam es nicht.
bb) Der Angeklagte ging davon aus, dass ein "A. ", den er kennen gelernt hatte, ihm 10.000 Ecstasy-Tabletten zum beabsichtigten Ankauf würde verschaffen können. Er beauftragte deshalb einen Freund, die Telefonnummer des "A." herauszufinden.
b) In dem Verfahren gegen den Angeklagten Ke. (
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