LG Berlin, vom 17.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 234 Js 336/19
Zusammenhang zwischen Beweistatsache und Beweismittel nach der Neufassung, sog. Konnexität; Erfolgreiche Rüge des Angeklagten wegen der Ablehnung eines Beweisantrags in einem Verfahren wegen versuchten Mordes
BGH, Beschluss vom 01.09.2021 - Aktenzeichen 5 StR 188/21
DRsp Nr. 2021/15420
Zusammenhang zwischen Beweistatsache und Beweismittel nach der Neufassung, sog. Konnexität; Erfolgreiche Rüge des Angeklagten wegen der Ablehnung eines Beweisantrags in einem Verfahren wegen versuchten Mordes
Zum Zusammenhang zwischen Beweistatsache und Beweismittel nach der Neufassung von § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO („Konnexität“; Aufgabe von BGHSt 52, 284).
Nach § 244 Abs. 3 S. 1 StPO ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller eines Beweisantrages über die Darlegung der Konnexität, das heißt, weshalb das Beweismittel die behauptete Beweistatsache bekunden können soll, hinaus weitergehende Umstände vortragen müsse, die seinen Antrag etwa bei fortgeschrittener Beweisaufnahme mit bislang gegenteiligen Beweisergebnissen plausibel erscheinen lassen.
Tenor
1. 2. 3.
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