BGH - Urteil vom 07.02.1961
1 StR 558/60
Fundstellen:
NJW 1961, 789
MDR 1961, 432

Zweifel an der Unparteilichkeit eines Berichterstatters; Festlegung des abgelehnten Richters auf eine erst nach der Hauptverhandlung zu bildende Überzeugung; Aufhebung eines Urteils wegen Mitwirkung eines nicht mitwirkungsberechtigten Richters; Feststellung eines Gesamtvorsatzes

BGH, Urteil vom 07.02.1961 - Aktenzeichen 1 StR 558/60

DRsp Nr. 2012/11674

Zweifel an der Unparteilichkeit eines Berichterstatters; Festlegung des abgelehnten Richters auf eine erst nach der Hauptverhandlung zu bildende Überzeugung; Aufhebung eines Urteils wegen Mitwirkung eines nicht mitwirkungsberechtigten Richters; Feststellung eines Gesamtvorsatzes

Es begründet die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit, wenn dieser dem Angeklagten schon vor Eröffnung des Hauptverfahrens erklärt, für das Gericht stehe allein auf Grund der Strafliste fest, daß er der Typus des Gewohnheitsverbrechers sei.

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten vom 8. August 1960 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen.

Gründe

Die Strafkammer hat den Angeklagten als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher wegen Betrugs in fünf Fällen, zum Teil in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zur Gesamtstrafe von fünf Jahren Zuchthaus und zur Sicherungsverwahrung verurteilt. Sein. Revision führt zum Erfolg.

I.

Verfahrensvoraussetzung.