Antrag auf Ablehnung der zwei Berufsrichter einer Strafkammer (Zweifel an Unvoreingenommenheit) (in Anlehnung an BGH, Beschl. v. 10.01.2019 - 5 StR 648/18)

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

wird namens und in Vollmacht des Angeklagten A

der Vorsitzende Richter ... und der beisitzende Richter ... wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Gründe:

Gegen die Angeklagten A, B und C wird wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen verhandelt. An den ersten beiden Verhandlungstagen gestanden die Angeklagten die Taten im Wesentlichen, bestritten jedoch, Mitglieder einer Bande gewesen zu sein.

Nach dem Ende der Sitzung am dritten Verhandlungstag bat der Vorsitzende Richter den Verteidiger des Angeklagten B und den Verteidiger des Angeklagten C zu einer Besprechung ins Hinterzimmer. Ebenfalls anwesend war der Berichterstatter. Der Vorsitzende Richter äußerte sinngemäß, er sei ein Freund des offenen Wortes und ein Geständnis reiche keinesfalls aus, um in den minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG zu "rutschen". Sollten B und C jedoch umfassend auch in Bezug auf A gestehen und zugeben, dass sie sich zur fortgesetzten Begehung derartiger Straftaten verbunden haben, könne ggf. eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich in Betracht kommen. Der beisitzende Richter ...