Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters (Zweifel an Unvoreingenommenheit) (in Anlehnung an BGH, Urt. v. 17.06.2015 - 2 StR 228/14)

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

wird namens und in Vollmacht des Angeklagten

der beisitzende Richter ... wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Gründe:

Gegen den Angeklagten wird wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

Am vierten Verhandlungstag benutzte der beisitzende Richter ... während der Vernehmung des Zeugen ... über einen Zeitraum von etwa zehn Minuten mehrfach sein Mobiltelefon. Aufgrund des damit einhergehenden Aufmerksamkeitsdefizits war zum einen die Aufnahmefähigkeit betreffend die Zeugenbekundungen, zum anderen die Ausübung des Fragerechts eingeschränkt. Unbeschadet dessen wurde aus Sicht eines vernünftigen Angeklagten der Eindruck erweckt, der abgelehnte Richter stelle private Belange über seine dienstlichen Pflichten und widme sich der Beweisaufnahme nicht mit dem erforderlichen uneingeschränkten Interesse. Dies begründet die Besorgnis, der beisitzende Richter ... nehme dem Angeklagten gegenüber nicht (mehr) die gebotene unvoreingenommene Haltung ein, mithin die Besorgnis der Befangenheit.

Zur Glaubhaftmachung wird auf die dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters Bezug genommen.

Ferner wird beantragt, diese Stellungnahme dem Angeklagten vor einer Entscheidung der hierzu berufenen Gerichtspersonen, die dem Angeklagten nach §  24 Abs.  3 Satz 2 StPO namhaft zu machen sind, bekanntzugeben.

Rechtsanwalt