Stellungnahme des Nebenklagevertreters (§§ 397 Abs. 1 Satz 4, 33 Abs. 1, 2 StPO) zu einem unbegründeten Ablehnungsantrag des Angeklagten gegen einen Sachverständigen

 

 

 

An das Amtsgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

wird beantragt,

den Antrag des Angeklagten als unbegründet zurückzuweisen.

Gründe:

Mit Schriftsatz vom 26.02. lehnte der Verteidiger namens und in Vollmacht des Angeklagten den Sachverständigen Dr. ... wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Zur Begründung führte er aus, dass das im Hauptverhandlungstermin am 24.02. erstattete Gutachten zur Frage des Vorliegens eines Eingangsmerkmals i.S.d. §§  20, 21 StGB und dessen Auswirkungen bei den anklagegegenständlichen Taten dem im Ermittlungsverfahren schriftlich zu den Akten gereichten "Vorgutachten" entspreche. Dies dokumentiere, dass sich der Sachverständige seine "Meinung" bereits im Vorverfahren gebildet und diese nicht aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpft habe.