Stellungnahme des Verteidigers (§ 33 Abs. 1, 2, 3 StPO) zu einem unbegründeten Ablehnungsantrag des Nebenklagevertreters

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

wird beantragt,

den Antrag des Nebenklagevertreters als unbegründet zurückzuweisen.

Gründe:

Gegen den Angeklagten wird wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, in einem Kiosk einen Rucksack mit Geld aus der Kasse gefüllt zu haben, während sein unbekannter Komplize entsprechend einem gemeinsamen Tatplan dem Kioskbesitzer eine Waffe an den Kopf gehalten und diesen mit derselben sodann zweimal gegen den Kopf geschlagen hat, so dass er Schmerzen, ein Hämatom an der linken Wange und eine Gehirnerschütterung davontrug. Der hinreichende Tatverdacht gründet sich im Wesentlichen auf einen "DAD-Treffer", das in der DNA-Analyse-Datei gespeicherte DNA-Identifizierungsmuster des Angeklagten stimmt mit der an der Geldkassette gesicherten und ausgewerteten serologischen Spur überein.

Im Hauptverhandlungstermin am 15.02. lehnte der Nebenkläger den Sachverständigen Dr. ...