An das
Amtsgericht...- Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht -
... (Anschrift)
Strafsache
gegen...
wegenMisshandlung Schutzbefohlener
Az.:...
hier: Ausschluss der Öffentlichkeit
Namens und mit Vollmacht der Angeklagten beantrage ich
1. die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG während der Schlussvorträge auszuschließen, ferner
2. eine Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Urteilsverkündung nach § 173 Abs. 2 GVG herbeizuführen.
Zur Begründung wird ausgeführt:
1. Die Öffentlichkeit ist während der Schlussvorträge nach § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG auszuschließen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, eine Misshandlung Schutzbefohlener zum Nachteil ihrer acht minderjährigen Kinder begangen zu haben. Die Öffentlichkeit war während der Vernehmung der acht Kinder der Angeklagten nach § 172 Nr. 4 GVG ausgeschlossen. Damit liegen die Voraussetzungen für den Öffentlichkeitsausschluss bei den Schlussvorträgen vor, ohne dass es eines gesonderten Antrags bedürfte.
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