Antrag auf Verhandlung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in nicht öffentlicher Sitzung

 

 

 

An das

Landgericht...- Schwurgericht -

... (Anschrift)

Strafsache

gegen...

wegenMordes

Az.:...

hier: Antrag Ausschluss der Öffentlichkeit

Namens und mit Vollmacht der Zeuginnen Z und O beantrage ich,

über die Ausschließung der Öffentlichkeit in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln.

Zur Begründung wird ausgeführt:

Gemäß §  174 GVG ist über die Ausschließung der Öffentlichkeit in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für angemessen erachtet.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, ihren Ehemann ermordet zu haben. Dazu sollen die Töchter der Angeklagten, die 17 Jahre alte Z und die 18 Jahre alte O, die zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahre alt war, als Zeuginnen vernommen werden.

In diesem Zusammenhang wird im Folgenden ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt werden, der insbesondere auch die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Zeuginnen beinhaltet, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde (vgl. §  171b Abs.  1 Satz 1 GVG). Bei den Zeuginnen handelt es sich um Verletzte i.S.d. § 373b StPO (gleichgestellte Personen), die unter den besonderen Schutz des §  48a StPO fallen.

Vor diesem Hintergrund würde eine öffentliche Antragstellung bereits genau jenen Schutzbereich tangieren, dessen Verletzung durch den Ausschluss der Öffentlichkeit verhindert werden soll.