Identitätsgutachten

 

 

 

An das Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen schweren Raubes

Az.: ...

stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten folgenden

Beweisantrag:

Zum Beweis der Tatsache,

dass der Angeklagte eine Person ist, die deutlich größer ist als die Person, die auf den Lichtbildern der Überwachungskameras vom 02.02., 04.02. und 09.02. abgebildet ist,

beantrage ich die Einholung eines anthropologischen Identitätsgutachtens.

Ferner rege ich an,

Herrn Prof. Dr. ... (Name), Universitätsklinikum ..., ... (Ort),

als Sachverständigen zu bestellen.

Begründung:

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Behauptung, der Angeklagte habe die Taten begangen, im Wesentlichen auf die Lichtbilder, die von den Überwachungskameras bei den jeweiligen Tatausführungen gefertigt worden sind. Die Lichtbilder sind jedoch nicht zur Identifizierung des Angeklagten geeignet, weil die abgebildeten Personen kleiner sind als der Angeklagte.

Das Sachverständigengutachten wird daher ergeben, dass keine Übereinstimmung zwischen dem Angeklagten und den auf den Lichtbildern abgebildeten Personen besteht, weil der Angeklagte deutlich größer ist.

Die Beweisaufnahme wird daher dazu führen, dass der Angeklagte nicht der auf den Lichtbildern aufgenommene Täter war. Er wird daher freizusprechen sein.

Der Sachverständige ist Spezialist für anthropologische Identitätsgutachten und daher als Sachverständiger geeignet.

Rechtsanwalt