Hohes Gericht,
ich bitte, die ständigen Unterbrechungen meines Fragerechts durch
Alt. 1) den Staatsanwalt,
Alt. 2) den Verteidiger des Mitangeklagten
Alt. 3) ....
abschließend zu unterbinden.
Sie haben mir das Fragerecht eingeräumt. Dieses
kann ich nur sinnvoll und effektiv ausüben, wenn ich die Gelegenheit habe, alle
zulässigen Fragen im Zusammenhang zu stellen. Die ständige und gänzlich
unberechtigte Unterbrechung ist prozessual unzulässig (zum Recht auf ungestörte
Befragung im Zusammenhang: OLG Hamm, Beschl. v. 07.06.1993 - 2 Ss 207/93 und
die einhellige Meinung in der Literatur hierzu, Meyer-Goßner/Schmitt,
63. Aufl., § 240 Rdnr. 9; HK/Julius,
§ 241 Rdnr. 8; LR/Becker, 27.
Aufl., § 240 Rdnr. 17; KK/Schneider,
§ 240 Rdnr. 8; Sommer, StraFo
2010,
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