Plädoyer des Nebenklagevertreters

Hohes Gericht, verehrte Verfahrensbeteiligte,

nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass sich der Angeklagte der ihm zur Last gelegten Tat, einer schweren Körperverletzung zum Nachteil des Nebenklägers, schuldig gemacht hat.

Der Angeklagte hat zum Tatvorwurf geschwiegen, was einem Bestreiten gleichkommt.

Der Zeuge ... bekundete, er habe von der Tat aus dem Kneipenmilieu erfahren, dem sowohl er als auch der Angeklagte und das Tatopfer angehörten, und den Angeklagten darauf angesprochen, dass dieser doch nun froh sein könne, dass dem ... jetzt jemand "endlich mal so richtig auf´s Maul gehauen habe", schließlich habe der Angeklagte ja auch noch eine Rechnung mit dem ... offengehabt. Daraufhin habe der Angeklagte gegenüber dem Zeugen geäußert, dass er "seine offene Rechnung selbst begleichen könne und mit der Tat auch selbst beglichen habe" und im Anschluss die Tat in allen Einzelheiten geschildert.

Die Angaben des Zeugen sind schlüssig und nachvollziehbar. Sie decken sich mit den ermittelten Tathergängen und weisen Tathergangswissen auf.

Zudem wurde der polizeiliche Hundeführer ...