Antrag für eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO wegen Ablehnung eines Beweisantrags als Beweisersuchen i.S.v. § 244 Abs. 6 Satz 2 StPO

 

 

 

An das Amtsgericht/Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az.: ...

beanstande ich die Ablehnung des Beweisantrags ... (näher bezeichnen) durch den Vorsitzenden als Beweisersuchen, welches einer Ablehnung als Beweisantrag gem. §  244 Abs.  6 Satz 2 StPO nicht bedürfe, und beantrage hierüber einen Beschluss des Gerichts gem. §  238 Abs.  2 StPO.

Begründung:

1. Die beantragte Beweiserhebung ... (näher bezeichnen) bezweckt keineswegs die Verschleppung des Verfahrens, sondern wird vielmehr zugunsten des Angeklagten erbringen, dass ... (fallbezogene Ausführungen).

2. Es war der Verteidigung nicht möglich, den Beweisantrag früher zu stellen, weil ... (fallbezogene Ausführungen). Über den Beweisantrag ist daher ordnungsgemäß zu entscheiden. Verbliebe es bei der Behandlung als Beweisersuchen gem. §  244 Abs.  6 Satz 2 StPO, käme dies einer Versagung des rechtlichen Gehörs gleich.

Rechtsanwalt