Antrag für eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO wegen Aufforderung zum Halten des Schlussvortrags nach verspätetem gerichtlichen Hinweis

 

 

 

An das Amtsgericht/Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az.: ...

beanstande ich die Aufforderung des Vorsitzenden, den Schlussvortrag zu halten, nachdem der gerichtliche Hinweis zu den veränderten Konkurrenzen verspätet erteilt wurde, und beantrage hierüber einen Beschluss des Gerichts gem. §  238 Abs.  2 StPO.

Begründung:

Der gerichtliche Hinweis auf veränderte Konkurrenzen ist erst nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und damit verspätet erteilt worden. Bei dieser Sachlage stellt es einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren dar, dass unmittelbar danach der Schlussvortrag der Verteidigung gehalten werden soll.... (soweit möglich, weitere fallbezogene Ausführungen)

Rechtsanwalt